2G im Sport für Ü18 2G Plus, Eltern von unter 6 Jährigem Kinder zusätzlich eine FFP2 Maske.
Liebe Mitglieder/innen,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat für viele Bereiche die Einführung der 2G Plus-Regelung ab dem 12.01.2022 beschlossen. Hiervon ist auch der Sport in den Innenräumen – also in den Sporthallen betroffen.
Die Teilnahme am Indoor-Sport ist also nur noch für Geimpfte und Genesene mit Test möglich.
Alle Teilnehmenden ab 18 Jahren müssen einen Nachweis erbringen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind und zusätzlich getestet. Nur dann ist eine Teilnahme am Sport in Innenräumen möglich. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses reicht nicht mehr aus.
Dieser Nachweis muss jedes Mal mitgeführt werden! Es ist davon auszugehen, dass das Ordnungsamt entsprechende Kontrollen vornimmt und die Geldstrafen fallen für die Teilnehmenden ohne Nachweis und das verantwortliche Personal happig aus. Zudem gefährdet es den gesamten Sportbetrieb, da auch die Schließung der betroffenen Gruppen angeordnet werden kann.
Für die Kinder bis zur Einschulung ändert sich nichts, sie brauchen keinen Nachweis für die Teilnahme am Sport vorzulegen. Schulkinder müssen den Nachweis der regelmäßigen Testung an den Schulen mit sich führen. Ein Schülerausweis reicht nicht als Nachweis aus und ersetzt nicht die Bescheinigung der Schule.
Bitte habt also Verständnis, dass beim Indoor-Sport wieder verstärkt kontrolliert werden muss und führt bitte immer euren entsprechenden Nachweis bei euch!
Gemeinsam schaffen wir das!
Bleibt gesund!
Der Vorstand
Hier sind die COVID-19 Hygieneregeln (Stand 01.12.2021 um 12:00 Uhr).
Probeturnen ist nur nach voriger Anmeldung auf der Warteliste möglich. Alle Probeturner müssen den Nachverfolgungsnachweis bitte ausgefüllt mit ins Training bringen.
Hygieneregeln
2G-Regelung ab dem 23. August im Sportbetrieb
Hallo liebe Mitglieder und Eltern/Erziehungsberechtigte,
wie viele von euch bestimmt bereits mitbekommen haben, ist laut Erlass des Landes Schleswig-Holstein jetzt die 2G- Regelung festgesetzt worden.
Die neue Landesverordnung, gültig ab Montag 22.11.2021, besagt, dass die 2G-Regelung beim Sport (in Innenräumen) ebenfalls anzuwenden ist.
Das bedeutet ab Montag, 22. November 2021:
Die Teilnahme am Sport für alle Teilnehmer und Übungsleiter (ab 18 Jahren) in geschlossenen Räumen ist nur von Geimpften (vollständig) und Genesenen möglich:
– Entweder vollständig geimpft: 14 Tage nach Verabreichung der abschließenden Impfdosis oder
– Genesen: Frühestens vor 28 Tagen und längstens vor 6 Monaten oder
Ausnahmen:
– Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der 2G-Regelung ausgeschlossen.
– Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre: Bei Vorlage einer schulischen Bescheinigung über die wöchentlich zweimalige Teilnahme an den Tests in der Schule.
Anmerkungen:
– Bei Eltern-Kind-Angeboten müssen auch die Eltern diese Nachweise erbringen.
– Die Übungsleiter vermerken sich die Nachweise (Impfnachweis, ärztliches Genesenen-Attest, Testergebnis) entsprechend auf der Anwesenheitsliste.
– Kopien, Fotos, etc. der Nachweise sind nicht erforderlich, einfache Sichtkontrolle. Hier ist der Datenschutz zu beachten.
– Die bisherigen Regelungen bzgl. Hygiene, Maske tragen, Abstand halten bleiben natürlich weiterhin bestehen.
Was muss ich beachten?
Seid bitte pünktlich zum Training da, aber auch nicht viel zu früh. Wir holen euch erst zu Trainingsbeginn in die Halle.
Am Eingang müsst ihr eure Hände desinfizieren. Wir haben dort Desinfektionsmittel im Einsatz, gerne dürft ihr aber auch euer eigenes mitbringen.
In den Gängen herrscht Maskenpflicht (medizinische Maske) für alle.
Das Training endet ca. 5 min. früher als normal, um den Gruppenwechsel und die Desinfektion der Geräte zu organisieren.
Wir freuen uns euch nun wieder in der Halle zu sehen.
Eure Trainer/innen